Abstract
Sollte der freiheitlich-demokratische Staat zivil Ungehorsame für Schäden haftbar machen, die durch ihren Protest verursacht werden? Wenn nicht, warum nicht und wer sollte stattdessen die Kosten tragen? In diesem Aufsatz vertrete ich die Auffassung, dass zivil Ungehorsame für die von ihnen verursachten Schäden zivilrechtlich nicht haftbar gemacht werden sollten, solange ihr Protest die Form eines angemessen begrenzten zivilen Ungehorsams wahrt, der in der freiheitlichen Demokratie toleriert werden sollte. Statt der Ungehorsamen sollte die politische Gemeinschaft diese Kosten übernehmen, als einen Teil der Last, den sie tragen muss, um die Rechte ihrer Mitglieder auf politische Beteiligung bestmöglich zu verwirklichen.